ALLGEMEINE GESCHÄFTSBESTIMMUNGEN
§1 Wirkungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch, telefonisch, per Fax, Brief, Anmeldeformular oder E-Mail übermittelten Anmeldungen, betreffend den Veranstaltungen von Laura Ruhland.
Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen gegenüber dem Auftragnehmer mit seiner Anmeldung an. - Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird ausdrücklich widersprochen.
§2 Umfang der Leistungen
- Der Auftragnehmer übernimmt bei offenen Seminaren und Ausbildungen die Planung, Durchführung und Begleitung.
- Bei Firmentrainings und Inhouse-Trainings übernimmt der Auftraggeber die im Punkt 1 genannten Aufgaben.
- Der Auftragnehmer oder ein durch ihn ermächtigter und in gleicher Weise qualifizierter Trainer führen die Leistungen durch.
§3 Vergütung, Zahlungsbedingungen
- Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
- Mit der Anmeldung bzw. Buchung verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer Anzahlung laut Rechnung.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag bis spätestens zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn in voller Höhe zu zahlen (außer abweichende Zahlungsmodalitäten wurden schriftlich vereinbart). Die Teilnahme an einem Training, Seminar oder Ausbildung bzw. die Durchführung eines Firmentrainings ist nur dann gewährleistet, wenn spätestens zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn der Rechnungsbetrag in voller Höhe auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist.
§4 Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht des Auftraggebers
- Nach seiner Anmeldung kann der Auftraggeber bis zwölf Wochen vor Seminar-/Ausbildungsbeginn ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten. Ab zwölf Wochen vor Seminar-/Ausbildungsbeginn kann der Auftraggeber ohne wichtigen Grund nicht von dem Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Todesfall in der Familie, Krankheit des Auftraggebers – ärztliches Attest muss vorgelegt werden) ist der Auftraggeber verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich nach Kenntniserlangung von den zum Rücktritt berechtigenden Umständen zu erklären. Erklärt der Auftraggeber berechtigterweise den Rücktritt vom Vertrag, erhält er geleistete Zahlungen mit Ausnahme der durch die Anmeldung ausgelösten vergeblichen Aufwendungen oder sonstiger Folgekosten (wie z.B. Stornierungskosten Dritter, Buchungen Hotel und Flug bei Firmentrainings, usw.) erstattet.
- Ist der Auftraggeber aus persönlichen/wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage die Höhe der Vergütung zu leisten, liegt hier kein wichtiger Grund für das Rücktrittsrecht Das Unternehmen Laura Ruhland gewährt in diesem Fall dem Auftraggeber eine monatliche Ratenzahlung bis 6 Monate ab Veranstaltungsbeginn.
- Ohne ordnungsgemäße Ausübung eines Rücktritts oder der Nichtanerkennung des Rücktritts durch das Unternehmen Laura Ruhland ist der Auftraggeber zur Zahlung des Rechnungsbetrages in voller Höhe auch dann verpflichtet, wenn er nicht zu der Veranstaltung erscheint bzw. die Firmenveranstaltung nicht stattfindet. Ist die Vergütung bereits innerhalb der unter Ziffer 3 genannten Frist gezahlt, kann bei persönlicher Verhinderung des Auftraggebers ein Ersatzteilnehmer für die Veranstaltung gemeldet.
- Ist eine Veranstaltung in mehrere Blöcke aufgeteilt und dem Auftraggeber ist es aus wichtigem oder unwichtigem Grund nicht möglich die Veranstaltung abzuschließen, wird keine Rückerstattung vorgenommen.
- Sollte der Kunde aufgrund von behördlichen (Ein-)Reiseverboten oder Quarantäneanordnungen (nicht bei Rückkehr aus dem Herkunftsland) aufgrund von Corona oder ähnlichen globalen Pandemien nach der Definition der WHO die gebuchte Veranstaltung nicht wahrnehmen können, so kann die Anmeldung storniert werden, soweit vom Kunden der Nachweis geführt worden ist, dass es dem Kunden aus vorgenannten Gründen tatsächlich objektiv unmöglich ist (ein) zu reisen. Lediglich die Bedenken des Kunden oder behördliche Empfehlungen, oder eingeführte Landesbeschlüsse und behördliche Verordnungen betreffend Pandemiebestimmungen begründen kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Es gelten die Rücktrittsbestimmungen der Ziffern 1 – 4.
§5 Vertragliches Widerrufsrecht
- Neben dem unter § 4 genannten Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird dem Auftraggeber auch ein grundsätzlich kostenpflichtiges Widerrufsrecht eingeräumt. Der Widerruf bedarf zu seiner ordnungsgemäßen Ausübung der schriftlichen Form. Der Widerruf ist kostenfrei, wenn er spätestens bis zwölf (12) Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Auftragnehmer eingeht. Bei einem Widerruf von weniger als zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in voller Höhe berechnet. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine einmalige Gelegenheit, das Training, das Seminar oder die Ausbildung zu einem anderen Termin wahrzunehmen. Eine erneute Stornierung oder Verschiebung ist danach aus keinem Grund mehr möglich und die volle Höhe der vereinbarten Vergütung ist fällig. Erscheint der Auftraggeber ohne schriftliche Ankündigung nicht an der Veranstaltung, ist trotzdem die volle Höhe der Vergütung fällig. Eine Rückzahlung wird nicht getätigt.
§6 Urheberrecht
- Der Auftraggeber erhält an den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen, Konzepten und Manuskripten bzw. Kopiervorlagen im Rahmen einer Veranstaltung die Nutzungsrechte zugewiesen. Die Urheberrechte bleiben davon unberührt beim Auftragnehmer.
- Mit der Übermittlung der Anmeldung durch den Auftraggeber, welche per Fax, Brief, E-Mail, Anmeldeformular oder Telefonisch erfolgte, stimmt der Auftraggeber zu, dass jegliche Video- und Fotoaufnahmen, welche während der Veranstaltung von dem Unternehmen Laura Ruhland oder einem Drittanbieter, welcher von von dem Unternehmen Laura Ruhland beauftragt wurde, gemacht und veröffentlicht werden dürfen. Das Urheberrecht dieser Materialien bleibt bei dem Unternehmen Laura Ruhland.
§7 Haftung des Auftragnehmers
- Bei Erkrankung durch den Auftragnehmer wird ein Ersatztermin vereinbart. Eine Rückzahlung der bereits getätigten Zahlungen ist hier nicht möglich. Sollte ein Ersatztermin nicht möglich sein, weil noch eine Erkrankung vorhanden ist, wird ein vergleichbarer Ersatzlehrtrainer – welcher seine Lehren erlernt von Laura Ruhland weitergibt – das Training, Seminar oder die Ausbildung übernehmen. Sollte dies ebenfalls nicht möglich sein, verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, alle bereits getätigten Zahlungen an den Auftraggeber zurückzubezahlen.
- Eine Haftung des Auftragnehmers für aus diesem Vertrag geschuldete Leistungen oder Zusagen ist im Falle höherer Gewalt, insbesondere bei Streik, Feuer, Überschwemmung, staatlichen legislativen Maßnahmen oder Verordnungen und/oder Restriktionen oder jedem anderen Grund, bei dem sich die Möglichkeit der Erfüllung der tatsächlichen Kontrolle von Laura Ruhland entzieht, ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§8 Haftung des Auftraggebers
- Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht oder seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung des Rechnungsbetrages gemäß § 3 nicht nach, kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, von dem Auftraggeber im Verzugsfalle neben dem pauschalierten Schadensersatzanspruch auch die Kosten der Rechtsverfolgung (z.B. Rechtsanwaltskosten) als Verzugsschaden zu verlangen.
§9 Gerichtsstand
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz des Auftragnehmers.
§10 Schlussbestimmungen
- Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages sind schriftlich zu vereinbaren, dies gilt auch für das Schriftformerfordernis
- Der Auftragnehmer speichert die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, soweit es zur Rechnungsstellung und zur Buchführung erforderlich ist. Eine weitergehende Speicherung personenbezogener Daten findet nicht statt, auch nicht in anonymisierter
- Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
AGB
I. Abschluss des Reisevertrages / Anmeldung
Zu unseren Reisen/Kursen können Sie sich schriftlich, mündlich oder fernmündlich anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich, d.h. der Vertrag kommt zustande, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wird; dies erfolgt mit der Übersendung der Rechnung. Unterscheidet sich der Inhalt der Rechnung vom Inhalt der Anmeldung, sind wir 10 Tage an das neue Angebot gebunden. Der Kunde kann innerhalb dieser 10 Tage die Nichtannahme erklären. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn die Nichtannahme nicht innerhalb dieser Frist erklärt wird.
II. Zahlung
Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung von 50 % des Preises zu leisten. Der Restbetrag ist ohne weitere Zahlungsaufforderung 4 Wochen vor Reisebeginn an uns zu leisten. Ist der Reisepreis/ das Kursentgelt nicht bis spätestens 1 Woche vor Reisebeginn bei uns eingegangen, sind wir zur Kündigung des Vertrages sowie zur Geltendmachung der entsprechenden Rücktrittsgebühren (vgl. Ziffer IV.) berechtigt. Wird der Vertrag von uns trotz Nichtbezahlung des vollständigen Preises nicht gekündigt, bestehen dennoch keine Ansprüche des Kunden auf die vertraglichen Leistungen.
Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt bestehen.
III. Leistungen / Preise
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reise-/ Kursbeschreibung.
Unerhebliche Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die den Gesamtzuschnitt der Reise/ des Kurses nicht verändern und die nach Vertragsschluss notwendig sind, behalten wir uns vor. Entsprechende Änderungen werden dem Kunden von uns unverzüglich mitgeteilt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
(2) Nimmt der Kunde einzelne Leistungen z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe, aus von uns nicht zuvertretenden Gründen nicht wahr, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
IV. Rücktritt des Kunden / Eintritt eines Dritten (Vertragübertragung)
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reise-/ Kursbeginn - maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns - durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) von der Reise/ dem Kurs zurücktreten. Sowohl bei Nichtantritt der Reise/ des Kurses durch den Kunden als auch im Falle des Rücktritts wird eine Entschädigung als Ersatz für die Reisevorkehrungen und Aufwendungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen fällig:
Bis einen Monat vor Reise/Kursbeginn: 50 % des Preises
Bis zwei Wochen vor Reise/Kursbeginn: 75 % des Preises
(2) Bis zum Beginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Falls der Dritte den besonderen Reise-/ Kurserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, sind wir berechtigt, dem Wechsel der Person zu widersprechen. Die entsprechenden Rücktrittskosten gehen zu Lasten des Kunden. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der ursprüngliche Kunde als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
V. Rücktritt durch den Veranstalter / Kündigung wegen höherer Gewalt
(1) Falls die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird, können wir bis 3 Wochen vor Beginn von der Reise/ dem Kurs zurücktreten. An uns geleistete Zahlungen werden ohne Abzug an den Kunden zurückgezahlt.
(2) Wenn die Durchführung der Reise/ des Kurses aus von uns nicht zu vertretenden Gründen eine Überschreitung unserer wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde und wir dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben, können wir bis 4 Wochen vor Beginn zurücktreten.
Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(3) Beide Seiten sind zur Kündigung berechtigt, falls die Reise/ der Kurs durch unvorhersehbare höhere Gewalt, die keine der Parteien zu vertreten hat (Krieg, innere Unruhen, MKS, Fahrverbote durch das Veterinäramt, etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise/Kurs noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Seiten je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
(4) Wir behalten uns vor, einen Kunden auch während der Reise/ dem Kurs vollständig oder von einzelnen Veranstaltungen auszuschließen, wenn er den vorher bekannt gegebenen Anforderungen nicht genügt oder durch sein Verhalten den Ablauf nachhaltig stört oder gefährdet und auch durch Abmahnung keine Abhilfe geschaffen werden kann. Es erfolgt in diesem Falle keine Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
VI. Reiseversicherung
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen haben wir für jeden Kunden eine Versicherung abgeschlossen, die für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit dem Kunden den gezahlten Preis oder die Leistungen oder die Aufwendungen für die Rückreise erstattet. Den Sicherungsschein erhält der Kunde nach Leistung der Anzahlung.
VII. Haftung
(1) Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung der Reise/Kurs, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn wir den Umstand, auf dem die Mängel der Reise/ Kurs beruhen, nicht zu vertreten haben. Eine Haftung findet auch nicht statt, wenn eine Unterbrechung der Reise/ Kurs durch den Kunden wegen bei ihm auftretender Umstände, z. B. Allergien gegen Tiere u.ä., auftritt.
(2) Ansonsten ist die Haftung des Veranstalters auf die dreifache Höhe des Preises begrenzt.
VIII. Gewährleistung
Der Kunde kann Abhilfe verlangen, soweit die Reise/Kurs nicht vertragsmäßig erbracht wird. Wir sind berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe kann auch dadurch geschaffen werden, dass eine vergleichbare bzw. gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Kurzfristige Verzögerungen beim Ablauf etc. stellen keinen Minderungsgrund dar. Wird bei einem erheblichen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe geleistet, so ist der Kunde berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen.
IX. Verjährung
Ansprüche aus nicht vertragsmäßiger Erfüllung sind innerhalb von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise/Kurs geltend zu machen.